Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Rheinwerk Fahrzeugpflege GmbH, Königstraße 12, 70174 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags erfolgt durch die Annahme des Angebots oder die Inauftragung der Leistungen, sei es telefonisch, per E-Mail an [email protected] oder im direkten Gespräch vor Ort. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Buchung von Terminen für Dienstleistungen wie Innentiefenreinigung und Lederpflege, Scheinwerferaufbereitung, Keramikbeschichtung, Lackkorrektur und Politur, Außenwäsche und Enthärtung sowie Lackschutzfolie ist erst nach Erhalt einer verbindlichen Terminbestätigung wirksam.
Wir bieten professionelle Fahrzeugpflegeleistungen im Premiumsegment an, darunter insbesondere Lackkorrektur und Politur zur Wiederherstellung der Hochglanzoberfläche sowie Keramikbeschichtung zum langfristigen Lackschutz. Die genaue Ausgestaltung der Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Bei der Beauftragung von Arbeiten wie Außenwäsche und Enthärtung oder der gezielten Scheinwerferaufbereitung erklärt sich der Auftraggeber mit der inspection des Fahrzeugs durch unser Team einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf weitere notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Absprache mit dem Kunden durchzuführen, sofern diese im vereinbarten Preisrahmen von 60–550 EUR oder im individuell kalkulierten Angebot für aufwendigere Eingriffe wie Lackschutzfolie enthalten oder gesondert anerkannt sind.
Die Haftung für Schäden, die bei der Erbringung unserer Dienstleistungen entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verarbeitung von empfindlichen Materialien, wie bei der Lederpflege oder der Feinarbeit im Rahmen der Lackkorrektur und Politur, haften wir nur für vorhersehbare, typische Risiken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Haftung für verborgene Mängel am Fahrzeugüberzug übernommen wird, die sich erst nach Abschluss der Dienstleistung zeigen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Schadensersatz außerhalbdieses Betrages, ist ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Zum Zweck der Vertragsabwicklung, Terminplanung und Kommunikation nutzen wir Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) nur für diese spezifischen Zwecke. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen wie Keramikbeschichtung oder Lackschutzfolie entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzrichtlinie. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung (z.B. an Zulieferer von Spezialmaterialien) erforderlich oder gesetzlich geboten.
Alle Inhalte dieser Website, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Logos und insbesondere unsere spezifischen Beschreibungsmethoden für Lackkorrektur und Politur sowie die Dokumentation unserer Lackschutzfolie-Einbauten, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Rheinwerk Fahrzeugpflege GmbH behält sich alle Rechte an den von ihr erstellten Werken vor. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung der Inhalte zu kommerziellen Zwecken bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Das Recht am eigenen Bild des Kunden gilt für Veröffentlichungen auf unseren Kanälen nur mit dessen expliziter Einwilligung.
Der Auftrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern keine Festpreise oder zeitgebundene Termine (z.B. für eine dringende Scheinwerferaufbereitung) vereinbart wurden. Bei der Absage von Terminen innerhalb weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt für Dienstleistungen wie Außenwäsche und Enthärtung oder Innentiefenreinigung und Lederpflege behalten wir uns die Berechnung von Ausfallentschädigungen vor, um entstandene Leerlaufzeiten unseres Fachpersonals zu kompensieren. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen wie der Keramikbeschichtung einzustellen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen unser Firmensitz in Stuttgart. Für Verbraucher gilt das Recht ihres jeweiligen Wohnsitzes, sofern dies nicht durch zwingende Vorschriften verboten ist.
Sie als Kunde haben gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der erbrachten Dienstleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs nach Abschluss von Leistungen wie Lackschutzfolie, Lackkorrektur und Politur oder Keramikbeschichtung. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe detaillierter Beweise (Fotos/Videos) zu melden. Selbstverständliche Garantieleistungen gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und werden individuell auf Anfrage geprüft. Wir respektieren Ihr Recht auf Widerruf bei Fernabsatzverträgen entsprechend den gesetzlichen Fristen von 14 Tagen, sofern die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird.